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1. Satzung

01.01.2002

genehmigt am

26.Januar.2002

§ 6 überarbeitet 25.05.2003

§ 1

Der Kegelclub

Der Kegelclub nennt sich:  Schock – Kegler – Korbach

Gegründet : 20.September.1986

Es handelt sich um einen Männerkegelclub (also nur ordentliche Mitglieder).

Der Kegelclub trifft sich jeden 4.Samstag im Monat um 18.00 h im Keglerheim Tylenturm in Korbach. 

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§ 2

Ziel des Kegelclubs

Der Kegelclub „Schock –Kegler“ hat als Hauptziel die Ausübung und Förderung der Geselligkeit unter den Mitgliedern. Dies soll durch die monatlich durchgeführten Kegelabende sowie durch zusätzliche Veranstaltungen erreicht werden.

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§ 3

Mitgliedschaft

Wie schon in § 1 angekündigt ist die Mitgliedschaft nur „ mit Glied “ möglich also echten Kerlen vorbehalten.

Um einen ordentlichen Ablauf des Kegelns zu ermöglichen ist die Zahl der Mitglieder auf 12 Männer beschränkt.

Mitglied gemäß dieser Satzung sind alle die zum 01.01.2002 schon Mitglied sind und diese Satzung anerkennen.

Ein Anwärter auf Mitgliedschaft muss die folgenden 7 Punkte erfüllen um Mitglied zu werden.

Er muss:

  1.         3mal am Kegeln der „Schock – Kegler – Korbach“ als Gast teilgenommen haben.

  2.         sicherstellen, das sein Eintritt nicht zum Austritt eines anderen Mitgliedes führt. 

  3.        bereit sein eine Runde für die abstimmenden Kegelbrüder zu geben. 

  4.        bei einer Abstimmung, unter Ausschluss seiner Person, mindestens 2/3 der Stimmen für sich haben.

  5.        diese Satzung anerkennt.

  6.        die Nachzahlung in die Kegelkasse bis zu einem gesetzten Termin erfüllen.

  7.        nach erfüllen der Punkte 1-6 eine Einstandsrunde geben.

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§ 4

Kündigung der Mitgliedschaft

§4.1        Jedes Mitglied kann jederzeit seine Mitgliedschaft kündigen. Die Kündigung wird dem Präsidenten angezeigt (ist er selber betroffen muss sie mindestens 2 weiteren Mitglieder angezeigt werden)

§4.2        Die Mitgliedschaft kann einem Mitglied gekündigt werden, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt und eine Abstimmung dies beschließt.

schwerwiegende Gründe sind z.B.:

Der Kegelbruder zahlt auch nach mehrmaligen Auffordern ohne akzeptablen Grund seine Kegelschulden nicht. (3maliges auffordern an drei aufeinanderfolgenden Monaten)

Er zeigt offensichtliches Desinteresse über einen längeren Zeitraum.

Er fehlt mehr als 3mal unentschuldigt.

Er verletzt grob die Rechte eines oder mehrerer Mitglieder (körperliche Gewalt, Diebstahl,...)

Ein oder mehrere Mitglieder stellen den Antrag des Ausschlusses.

Abstimmung zum Ausschluss:

Alle Mitglieder müssen über die Abstimmung informiert sein und der Zeitpunkt muss durch Absprache günstig gewählt werden (innerhalb von 2 Monaten nach Antragstellung).

Vor der Abstimmung muss der Betroffene die Möglichkeit bekommen sich zu den Beschuldigungen gegen ihn zu äußern.

Die Abstimmung findet geheim statt!

Der Beschuldigte hat als Mitglied das recht mit abzustimmen.

Der Antrag gilt als angenommen, wenn 2/3 der Kegelbrüder für den Ausschluss stimmen, jedoch nur wenn dies mindestens 50% der tatsächlichen Mitglieder insgesamt sind.

Abstimmungen unter zu viel Alkohol sind ungültig.

Bei Austritt oder Rausschmiss kein finanzieller Ausgleich!

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§ 5

Vorstand

§ 5.1       Der Vorstand besteht aus einem Präsident und einem Kassierer. Nach Bedarf sollte ein Vergnügungsausschuss von nicht mehr als 3 Kegelbrüdern gebildet werden.

§ 5.2       Aufgaben des Vorstandes

§ 5.2.1    Präsident

Er leitet den Kegelklub, das heißt:

Er vertritt den Kegelklub bei Geschenkübergaben, Ansagen, Gratulationen usw.

Er sorgt für die Information aller Mitglieder über Club betreffende Angelegenheiten wie z.B.: Verschiebung eines Kegeltermins, Abstimmungen, besondere Termine wie Tylenturmpokal, Jahreskönig oder Vorstandswahlen.

Er nimmt Anträge entgegen und behandelt sie ohne eigene Wertung im Sinne dieser Satzung.

Er leitet alle 2 Jahre Neuwahlen des Vorstandes im 1.Quartal des entsprechenden Jahres ein und führt die Wahl wie unten unter §5.3 (Neuwahlen) beschrieben durch.

Er hat bei Abstimmungen, bei denen Stimmgleichheit herrscht, eine Entscheidung zu treffen.

Er ist 2.Kassierer.

§5.2.2     Kassierer

Er führt die Kegelkasse, das heißt:

Er führt Buch über Ein- und Ausgaben des Kegelclubs und stellt sicher das am Kegelabend Kegelbuch und eine Kasse mit Wechselgeld (ca. 50€) vorhanden sind.

Er führt am Kegelabend das Spielbuch oder benennt einen geeigneten Vertreter, der willens ist diese Aufgabe zu übernehmen.

Er nimmt Ein- und Auszahlungen auf das Bankkonto vor.

Er achtet auf das Zahlungsverhalten der Mitglieder und mahnt Schuldner.

Er verwaltet das Gelt nach Mehrheitsbeschluss.

Er ist Vizepräsident.

§5.2.3     Vergnügungsausschuss

Er übernimmt besondere Aufgaben, das heißt:

Er erarbeitet beschlussfähige Konzepte für Kegeltouren, Feten oder andere Aktionen des Clubs aus.

Er besteht aus zwei bis drei Mitgliedern.

Alle Mitglieder können in den Vergnügungsausschuss gewählt werden.

Er unterliegt nicht dem Wahlrhythmus des Präsidenten und Kassierers.

Er sollte möglichst nach größeren Aktionen wie z.B. Kegeltour neu besetzt werden.

§ 5.3       Neuwahlen

Der Präsident und Kassierer werden alle zwei Jahre gewählt.

Die Wahl findet möglichst im Januar des entsprechenden Jahres statt.

Der Termin muss allen Mitgliedern bekannt sein und sollte auf einen Kegelabend fallen.

Es müssen mindestens 50% der Mitglieder anwesend sein.

Wiederwahl ist erlaubt.

Wahlen werden mit einfacher Mehrheit durchgeführt.

Wahlausschuss ist ein durch Handzeichen bestimmtes Team von zwei Mitgliedern.

Beantragt mindestens ein Mitglied die geheime Wahl, so ist diese durchzuführen.

Sollten Posten neu vergeben sein, so muss der alte Vorstand die Geschäfte übergeben. Der alte Vorstand ist erst entlastet, wenn der neue Vorstand die Entlastung ausspricht.

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§ 6

Gelder, Strafen, Runden

Der Clubbeitrag beträgt monatlich, außer im Geburtstagsmonat, 5.- €

Die Pumpe kostet 

-.20 €

den Werfer

Eine Neun kostet

-.25 €

alle Spieler außer den Werfer

Gruppenspiele kosten mindestens 

2,50

jeden Verlierer

Antrinken einer Runde 

eine Runde

bezahlt vom Unachtsamen

Wild Kegeln (Kugel muss die Hand verlassen haben)

5.- €

vom Werfer in die Kegelkasse

Fernsehen am Kegelabend

5.- €

vom Mitglied in die Kegelkasse

Pudelkönig

eine Runde 

an alle Spieler

Pudel nicht vorzeigen können

(darf nur ein mal pro Tag bzw. bei Fahrten einmalig verlangt werden)

eine Runde 

an alle unmittelbar anwesenden Mitglieder 

Drei Getränke 

eine Runde 

vom Langsamtrinker

Schnapszahl 

eine Runde 

vom Werfer an alle Spieler

Acht um´s Vorderholz 

30 l Bier

den Werfer 

Die Übernahme einer Runden für besondere Anlässe wie Geburtstag, Hochzeit, Kindsgeburt, neues Auto, neue Wohnung / Haus, usw. oder Prüfungserfolge bei Führerschein, Gesellen- oder Meisterbrief oder ähnlichem ist als selbstverständlich vom betroffenen Mitglied anzusehen.

Bei entschuldigtem Fehlen wird der Durchschnitt wie folgt berechnet:

Summe der beim betreffenden Kegeln eingespielten Gelder durch die Anzahl der anwesenden Spieler 

Bei unentschuldigten Fehlen wird der Durchschnitt gerechnet plus 5.- €

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§ 7

Auszahlungen

Auszahlungen bei Nichtteilnahme an Clubaktionen wie Fahrten und anderen Veranstaltungen, die erheblich in die Kegelkasse eingreifen, das heißt mehr als 50 € pro Mitglied verbrauchen, geben dem / den nicht teilnehmenden Mitglied / Mitgliedern die Möglichkeit eine anteilmäßige Auszahlung, bei akzeptablem Grund gegebenenfalls nach Abstimmung, wie folgt zu verlangen:

Man rechnet zunächst:                      Verbrauchtes Clubgeld durch die Anzahl der Teilnehmer

Dann ermittelt man:                            80% von dem Ergebnis 

Zum Schluss verrechnet man eventuelle Guthaben oder Außenstände und erhält dann die auszuzahlende Summe.

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§ 8

Gastkegler

Gastkegler können jederzeit am Kegelabend der „Schock – Kegler – Korbach“ teilnehmen, wenn alle anwesenden Mitglieder dies tolerieren.

Gastkegler zahlen keinen Clubbeitrag.

Das eingespielte Geld muss der Gastkegler als Spende dem Club überlassen.

Der Gastkegler muss informiert werden, dass er, vor Beginn des Kegelns, die Gelegenheit hat, in die Statuten des Kegelklubs, insbesondere in den § 6, Einblick zu nehmen.

Mit seinem ersten Wurf erkennt er die Statuten des Kegelclubs „Schock – Kegler – Korbach“ stillschweigend an.

Der Gastkegler kann, wenn er drei mal am Kegeln teilgenommen hat, den Antrag stellen, Mitglied bei den „Schock – Kegler – Korbach“ zu werden.   Siehe § 3

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§ 9

Liste der  Mitglieder

Die Liste liegt als Anhang der Originalsatzung des Präsidenten bei. Außerdem steht sie Mitgliedern im Passwortgeschützten bereich zu Verfügung

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§ 10

Emblem der „Schock-Kegler-Korbach“

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